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Worauf kommt es bei einem Trauerfall an?

Es ist verständlich, wenn Sie in den ersten Momenten, nachdem Sie eine Trauernachricht erhalten haben, nicht wissen, wo Sie beginnen sollen. Wenden Sie sich baldmöglichst an uns, denn Sie brauchen jetzt eine kompetente Unterstützung. Die ersten Schritte bei einem Trauerfall:

Tritt der Tod zu Hause ein,
informieren Sie den Hausarzt des Verstorbenen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117).
Der Arzt führt dann die Leichenschau durch und stellt daraufhin die Todesbescheinigung aus. Diese
benötigen wir für die anschließende Überführung und die Anzeige des Trauerfalls beim zuständigen
Standesamt.

Eine Leichenschau findet in der Regel in einem Zeitraum zwischen 4-6 Stunden nach dem Ableben statt. In
dieser Zeit können Sie uns schon kontaktieren und wir besprechen mit Ihnen die weiteren Schritte.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus/Altenheim/Hospiz,
hier wird ein Arzt für die Leichenschau vom Pflegepersonal oder Heimleitung automatisch informiert.
Sobald Sie vom Trauerfall erfahren haben, können Sie sich direkt an uns wenden und wir planen mit Ihnen
das weitere Vorgehen.

Im Ausland,
tritt ein Todesfall im Ausland z.B. bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise ein sind viele Schritte zu beachten,
damit der Verstorbene zurück in sein Heimatland überführt werden kann.
Wir helfen Ihnen sofort die nächsten Schritte zu planen, auch wenn Sie sich noch im Ausland befinden
sollten. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 02472-8035310


Zur Regelung der Formalitäten benötigen wir:

  • bei Ledigen:

Die Geburtsurkunde

  • bei Verheirateten:

Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch)

  • bei Verwitweten:

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde(Stammbuch) und Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners

  • bei Geschiedenen:

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde(Stammbuch) und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftstempel


Weitere Dokumente und Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Rentenbescheide
  • Werksunterlagen (Betriebsrenten etc.)
  • ggf. Ausweis des Versorgungsamtes bei Schwerbehinderung
  • Originalpolicen (Lebens- und Sterbegeldversicherungen)
  • Gewerkschaftsbuch
  • Konto-Nr.- der/des Hinterbliebenen
  • Urkunde bei vorhandener Grabstätte
  • Sonstige Unterlagen (sofern wir Ihnen diesbezüglich die Regelung abnehmen sollen)


Sollten Sie keine oder nur ein Teil der benötigten Dokumente haben, helfen wir Ihnen gerne die fehlenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Sie können sich jedoch immer auf unsere Hilfe verlassen! Sprechen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.